Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
SafeLine Security
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen der Firma SafeLine Security, Inhaber Bahri Mohamad, gegenüber Unternehmen, Veranstaltern, Gewerbetreibenden, öffentlichen Einrichtungen sowie Kooperationspartnern.
Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
2. Leistungsumfang
SafeLine Security erbringt insbesondere folgende Sicherheits- und Serviceleistungen:
- Veranstaltungsschutz
- Einlass- und Ordnerdienste
- Objekt- und Werkschutz
- Streifen- und Kontrolldienste
- Doorman- und Empfangsdienste
- Parkplatz- und Verkehrsregelung
- Personenschutz
- Sicherheits- und Servicedienstleistungen aller Art
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag, der Einsatzplanung oder individuellen Vereinbarung.
3. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Beauftragung zustande, insbesondere durch:
- schriftliche Auftragsbestätigung
- E-Mail-Bestätigung
- telefonische Zusage
- Kommunikation über Messenger-Dienste
- tatsächliche Einsatzplanung oder Einsatzvorbereitung
Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese AGB an.
4. Preise und Vergütung
Es gelten die individuell vereinbarten Preise und Konditionen.
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Zusätzliche Leistungen, Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge, Anfahrtskosten sowie Sonderleistungen können gesondert berechnet werden.
Die Mindestabrechnungszeit pro eingesetzter Sicherheitskraft beträgt 5 Stunden, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
5. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Bei Zahlungsverzug ist SafeLine Security berechtigt:
- Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen
- Mahngebühren zu erheben
- laufende oder zukünftige Leistungen auszusetzen
- Inkasso- oder gerichtliche Maßnahmen einzuleiten
6. Stornierung und Einsatzabsage
Eine kostenfreie Stornierung ist bis spätestens 30 Tage vor Einsatzbeginn möglich.
Bei späteren Absagen werden folgende Ausfallkosten berechnet:
- 30 bis 14 Tage vor Einsatzbeginn: 30 % des Auftragswertes
- 14 bis 7 Tage vor Einsatzbeginn: 50 % des Auftragswertes
- weniger als 7 Tage vor Einsatzbeginn: 80 % des Auftragswertes
- weniger als 48 Stunden vor Einsatzbeginn: 100 % des Auftragswertes
Bereits entstandene Planungs-, Verwaltungs-, Dispositions- oder Vorbereitungskosten können zusätzlich berechnet werden.
7. Personal und Einsatzdurchführung
SafeLine Security entscheidet eigenverantwortlich über Auswahl, Einteilung und Einsatz des Personals.
Ein Anspruch auf bestimmte Mitarbeiter besteht nicht.
Bei kurzfristigen Personalausfällen bemüht sich SafeLine Security um angemessenen und gleichwertigen Ersatz.
8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche für die Durchführung des Einsatzes erforderlichen Informationen rechtzeitig bereitzustellen und einen ordnungsgemäßen Ablauf zu gewährleisten.
Verzögerungen, Zusatzaufwand oder Mehrkosten, die aufgrund unvollständiger oder verspäteter Informationen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
9. Haftung
SafeLine Security haftet ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Schäden durch Dritte ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Die Haftung ist der Höhe nach auf den Umfang der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt.
10. Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen, extremen Wetterlagen, Sicherheitsrisiken oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen ist SafeLine Security berechtigt, Einsätze anzupassen, zu verschieben oder abzusagen.
Bereits entstandene Kosten und Aufwendungen bleiben hiervon unberührt.
11. Datenschutz und Vertraulichkeit
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet.
Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung sämtlicher geschäftlicher und betrieblicher Informationen.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von SafeLine Security in Bad Oeynhausen.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
SafeLine Security
Bahri Mohamad
Unterer Sundern 13
32549 Bad Oeynhausen
Deutschland
